Kein nachgebautes Muster: Die Aufnahmen zeigen die Anwendung selbst, die Textblöcke sind wörtlich aus dem Bestand kopiert. Wo etwas eigens für eine Aufnahme geschrieben wurde, steht es dabei.
Ein Minifall stellt ein einzelnes Problem und ist auf rund 30 Minuten angelegt. Du bekommst Sachverhalt und Aufgabe und schreibst deine Lösung im Gutachtenstil direkt in der Anwendung. Die Hinweise lassen sich vor dem Start aufklappen; wer ohne sie arbeiten will, lässt sie zu.
Die ganze Bearbeitungsansicht, von der Schrittleiste bis zum Abgabeknopf.
Sachverhalt, Fallfrage und Uhr stammen aus dem Bestand; der Text im Schreibfeld ist für
diese Aufnahme geschrieben, damit das Feld nicht leer bleibt.
Schrittleiste
Oben steht, was gerade läuft. Beim Minifall ist das ein einziger Schritt; in einer Lerneinheit reihen sich hier die Übungsmodule vor der Klausur auf.
Werkzeuge und Uhr
Fett, kursiv, unterstrichen, Ausrichtung, drei Markierfarben und der Papierkorb. Rechts daneben zählt die Uhr die Bearbeitungszeit herunter, hier von 30 Minuten aus.
Sachverhalt und Fallfrage
Beides in eigenen Karten. Die Fallfrage zählt deine Wörter mit, „Hinweise zeigen“ klappt die Hinweise auf. Markieren geht im Sachverhalt wie im eigenen Text.
Schreibfeld und Abgabe
Hier entsteht das Gutachten, mit denselben Werkzeugen wie oben. Mit „Feedback einfordern“ gibst du ab; die Korrektur läuft dann sofort an.
Eine Lerneinheit, vier Schritte
Die Lerneinheit ist das größere Format. Am Ende steht eine volle Klausur, davor liegen drei Übungsmodule, die denselben Stoff auf anderem Weg abfragen. Wie lang die Klausur ist, hängt an der Einheit selbst und nicht an einer Einstellung: es gibt fünf Stufen, von einer Stunde bis zu fünf. Mit der Stufe wächst auch der Umfang der Vorbereitung.
Klausur
Einheiten
Vorbereitung je Einheit
Quiz
Matching
Lückentext
60 Minuten
209
10
10
1
90 Minuten
149
15
15
2
120 Minuten
149
20
20
3
180 Minuten
148
25
25
4
300 Minuten
148
30
30
5
zusammen
803
15.445
15.445
2.286
Die drei rechten Spalten zählen, was eine Einheit dieser Stufe mitbringt; die Summenzeile zählt, was dadurch insgesamt im Bestand liegt. Alle 803 Einheiten haben alle drei Module, keine fehlt. Die Aufnahmen unten stammen aus einer Einheit der ersten Stufe zum Betrug nach § 263 StGB, also aus der Zeile mit 60 Minuten.
Der Schalter für Quiz ist hier umgelegt, die beiden anderen stehen so, wie
die Auswahl beginnt: aus.
Vor dem Start
Vor dem Start fragt die Anwendung, ob du üben willst. Die Module sind einzeln zuschaltbar, keines ist vorausgewählt, und wer nichts auswählt, landet direkt in der Klausur. Welche Module du nimmst, ist deine Entscheidung; eine Empfehlung dazu gibt die Anwendung nicht.
Nach der Auswahl steht die Schrittleiste oben. Sie zeigt alle Schritte des Laufs, der aktuelle ist hervorgehoben, und über „Zurück“ und „Überspringen“ lässt sich jeder Übungsschritt verlassen. Nur die Klausur nicht: sobald sie bewertet ist, verschwindet der Weg zurück, sonst wäre die Bewertung nachträglich veränderbar.
Die Frage stammt aus dem Bestand, die Antwort wurde für die Aufnahme
angeklickt.
Quiz
Zehn Aussagen, jede richtig oder falsch. Nach der Antwort steht die Begründung darunter, auch wenn du richtig lagst.
Unbeantwortet, so wie die Frage beim Aufschlagen aussieht. „Nächste Frage“
bleibt blass, bis eine Antwort steht.
Matching
Ebenfalls zehn Fragen, hier mit vier Antwortmöglichkeiten. Die Reihenfolge der Antworten wechselt bei jedem Durchgang, damit man sich nicht die Position statt der Sache merkt.
Der Text ist wörtlich übernommen, ausgefüllt wurde nichts. Geprüft wird erst,
wenn alle Lücken belegt sind.
Lückentext
Ein zusammenhängender Prüfungstext mit Lücken, für jede Lücke eine Auswahl. Der Text in der Aufnahme hat acht davon; auf dieser Stufe liegen die Texte zwischen sechs und zwölf Lücken. Was mit der Stufe wächst, ist die Zahl der Texte: auf der letzten sind es fünf.
Danach kommt die Klausur. Sie sieht aus wie der Minifall weiter oben, nur mit der Bearbeitungszeit der jeweiligen Stufe, und wird nach denselben Kriterien bewertet.
Ein Prüfungsschema
Schemata sind zum Aufbauen da, nicht zum Auswendiglernen. Jedes beginnt mit dem Obersatz und ist bis in die Unterebenen gegliedert; hinter jedem Punkt steht ein Satz, der ihn erklärt. Das folgende Schema ist eines von 500 und hier vollständig wiedergegeben.
KaufvertragZivilrechtSchuldrecht Besonderer Teil – Vertragstypen§ 433 BGB
Obersatz
Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer auf Übereignung und Übergabe der Kaufsache bzw. Anspruch des Verkäufers gegen den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises und Abnahme aus § 433 BGB
I.Wirksamer Kaufvertrag
1.Angebot (§ 145 BGB)Empfangsbedürftige Willenserklärung, die alle wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii) enthält und auf Vertragsschluss gerichtet ist; beim Kaufvertrag mindestens Kaufsache und Kaufpreis.
2.Annahme (§ 147 BGB)Vorbehaltlose, inhaltlich übereinstimmende Willenserklärung des Empfängers; Abweichungen gelten als neues Angebot (§ 150 II BGB).
3.Wirksamkeit der Willenserklärungen
a.Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff. BGB)Volle Geschäftsfähigkeit ab 18 Jahren; beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger (§§ 106 ff. BGB) führt zur Schwebewirksamkeit, sofern der Vertrag nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist (§ 107 BGB).
b.Keine Anfechtung (§§ 119 ff. BGB)Wirksame Anfechtung vernichtet die Willenserklärung ex tunc (§ 142 I BGB); Anfechtungsgründe: Irrtum (§ 119 BGB), arglistige Täuschung/Drohung (§ 123 BGB).
c.Kein Verstoß gegen Verbotsgesetz oder gute Sitten (§§ 134, 138 BGB)Gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) oder Sittenwidrigkeit/Wucher (§ 138 BGB) führen zur Nichtigkeit des Vertrags.
1.Pflicht zur Übergabe der Kaufsache (§ 433 I 1 BGB)Übergabe meint die Verschaffung des unmittelbaren Besitzes (§ 854 BGB) an der Kaufsache.
2.Pflicht zur Verschaffung des Eigentums (§ 433 I 1 BGB)Der Verkäufer muss dem Käufer das Eigentum an der Sache verschaffen; bei beweglichen Sachen durch Einigung und Übergabe (§ 929 S. 1 BGB), bei Grundstücken durch Auflassung und Eintragung (§ 925 BGB i.V.m. § 873 BGB).
3.Pflicht zur Lieferung frei von Sach- und Rechtsmängeln (§ 433 I 2 BGB)
a.Freiheit von Sachmängeln (§ 434 BGB)Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat; fehlt eine Vereinbarung, ist auf die vertraglich vorausgesetzte, hilfsweise auf die gewöhnliche Verwendung abzustellen.
b.Freiheit von Rechtsmängeln (§ 435 BGB)Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn Dritte in Bezug auf die Sache Rechte geltend machen können, die der Käufer nicht übernehmen muss.
III.Hauptpflichten des Käufers (§ 433 II BGB)
1.Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises (§ 433 II BGB)Der Käufer schuldet den vereinbarten Kaufpreis in Geld; Fälligkeit richtet sich nach §§ 433 II, 271 BGB.
2.Pflicht zur Abnahme der Kaufsache (§ 433 II BGB)Abnahme meint die tatsächliche Entgegennahme der Kaufsache sowie die Billigung als vertragsgemäße Leistung; sie ist Nebenpflicht mit Gläubigermitwirkungscharakter, aber zugleich eigenständige Vertragspflicht.
IV.Kein Erlöschen des Anspruchs
1.Erfüllung (§ 362 BGB)Der Anspruch erlischt, wenn die geschuldete Leistung bewirkt wird.
1.Keine Verjährung (§§ 195, 438 BGB)Regelverjährung drei Jahre (§ 195 BGB); für Mängelansprüche gilt § 438 BGB (zwei Jahre bei beweglichen Sachen, fünf Jahre bei Bauwerken).
2.Kein Leistungsverweigerungsrecht des SchuldnersZ.B. Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) oder Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB).
Karteikarten
Zu jedem Unterpunkt gehört ein kuratierter Stapel mit rund 30 Karten. Du tippst oder sprichst deine Antwort, und sie wird bewertet, statt dass du selbst entscheidest, ob du es gewusst hast. Jede Karte trägt ihre Normen und ein Stichwort, unter dem sie geprüft wird.
Die Rückseite bleibt verdeckt, bis du geantwortet hast oder sie aufdeckst;
hier ist sie aufgedeckt. „Nächste Karte“ ist deshalb blass: der Knopf wird erst aktiv,
wenn die Karte beantwortet ist.
Landesrecht in der Fassung deines Bundeslands
Der Stapel zeigt nebenbei den Bundeslandbezug: Polizeirecht ist Landesrecht, und wer Schleswig-Holstein hinterlegt hat, bekommt die Fassung nach dem LVwG SH statt aller sechzehn Landesgesetze.
Antworten geht getippt oder gesprochen, über das Mikrofon neben dem Eingabefeld. Bewertet wird deine Antwort, nicht deine Selbsteinschätzung.
Definitionen
Zum Nachschlagen während der Bearbeitung, jeweils mit Norm und Rechtsgebiet. Drei von 3.968, eine aus jedem Rechtsgebiet, im Wortlaut des Bestands.
Zivilrecht · § 328 BGB
Vertrag zugunsten Dritter
Ein Vertrag zugunsten Dritter liegt vor, wenn die Vertragsparteien (Versprechender und Versprechensempfänger) vereinbaren, dass ein am Vertragsschluss nicht beteiligter Dritter unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung vom Versprechenden zu fordern.
Strafrecht · § 24 II StGB
Rücktritt des Mittäters
Der Rücktritt des Mittäters (§ 24 II StGB) setzt voraus, dass der Zurücktretende freiwillig die Vollendung der Tat verhindert; wird die Tat ohne sein Zutun nicht vollendet oder unabhängig von seinem früheren Tatbeitrag begangen, genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, die Vollendung zu verhindern.
Öffentliches Recht
§ 116 SGB X
Nach § 116 SGB X geht ein Schadensersatzanspruch des Verletzten gegen einen Dritten kraft Gesetzes auf den Sozialversicherungsträger über, soweit dieser aufgrund des schädigenden Ereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat und diese Leistungen zeitlich und sachlich kongruent mit dem Schadensersatzanspruch sind.
Wie ein Votum aufgebaut ist
Das folgende Votum ist echt. Es stammt aus einem Testlauf im August, der nach knapp einer halben Minute abgegeben wurde: 4 von 18 Punkten. Als Aushängeschild taugt es nicht, als Beispiel schon, denn es zeigt den Aufbau mit echtem Inhalt und nebenbei, wie streng bewertet wird.
Ganze Auswertung aufklappenAuswertung einklappenDer Rückmeldeblock in voller Länge, ungekürzt: Punktzahl und Notenstufe, das
Gesamturteil über acht Absätze und die Kriterien mit allen acht Kompetenzen. Darunter
stellt die Anwendung noch die eigene Bearbeitung neben die Lösungsskizze; das fehlt hier,
weil die Skizze hinter die Abgabe gehört.
Punktzahl und Notenstufe
Auf der 18-Punkte-Skala, mit der amtlichen Notenstufe dazu. Ab 4 Punkten gilt ein Fall als bestanden, beim Minifall wie bei der Klausur.
Gesamturteil
Eine Überschrift und darunter sechs bis zwölf Absätze zusammenhängender Text: was die Bearbeitung getragen hat und woran es lag. Eine auffällig kurze Schreibzeit wird dabei benannt.
Kriterien
Acht Kompetenzen: Aufbau, Ergebnis, Normwahl, Definition, Subsumtion, Streitstand, Argumentation, Problemfinden. Zu jeder stehen Stärken mit Plus und Schwächen mit Minus, jeweils mit Bezug auf deinen Text.
Die drei Niveaus
Stark, solide oder schwach, und das ergibt sich aus der Bilanz: mehr Stärken als Schwächen heißt stark, mehr Schwächen heißt schwach, Gleichstand heißt solide.
Wie viel davon es gibt
803
Lerneinheiten mit voller Klausur
1.072
Minifälle
500
Prüfungsschemata
3.968
Definitionen
214
Skripte und ebenso viele Kartenstapel
Die Lerneinheiten verteilen sich auf fünf Stufen mit 60, 90, 120, 180 und 300 Minuten Bearbeitungszeit, die Kartenstapel haben je rund 30 Karten. Alles in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht, gegliedert nach Hauptpunkt und Unterpunkt. Was du davon in welcher Reihenfolge bearbeitest, entscheidest du.
Gezählt am 25. August 2026. Die Auszüge sind unverändert übernommen.
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