Beispiele

Kein nachgebautes Muster: Die Aufnahmen zeigen die Anwendung selbst, die Textblöcke sind wörtlich aus dem Bestand kopiert. Wo etwas eigens für eine Aufnahme geschrieben wurde, steht es dabei.

Lesezeit etwa 17 Minuten

Ein Minifall, vollständig

Ein Minifall stellt ein einzelnes Problem und ist auf rund 30 Minuten angelegt. Du bekommst Sachverhalt und Aufgabe und schreibst deine Lösung im Gutachtenstil direkt in der Anwendung. Die Hinweise lassen sich vor dem Start aufklappen; wer ohne sie arbeiten will, lässt sie zu.

Die Bearbeitungsansicht: oben die Schrittleiste mit der Marke Minifall, darunter
                  eine Werkzeugleiste mit Fett, Kursiv, Unterstrichen, Ausrichtung, drei
                  Markierfarben, Papierkorb und der ablaufenden Uhr bei 29:52. Darunter der
                  Sachverhalt in einer Karte, dann die Fallfrage mit Wortzähler und dem Knopf
                  Hinweise zeigen, darunter das Textfeld mit der begonnenen Bearbeitung im
                  Gutachtenstil und ganz unten der Knopf Feedback einfordern.
Die ganze Bearbeitungsansicht, von der Schrittleiste bis zum Abgabeknopf. Sachverhalt, Fallfrage und Uhr stammen aus dem Bestand; der Text im Schreibfeld ist für diese Aufnahme geschrieben, damit das Feld nicht leer bleibt.
Schrittleiste
Oben steht, was gerade läuft. Beim Minifall ist das ein einziger Schritt; in einer Lerneinheit reihen sich hier die Übungsmodule vor der Klausur auf.
Werkzeuge und Uhr
Fett, kursiv, unterstrichen, Ausrichtung, drei Markierfarben und der Papierkorb. Rechts daneben zählt die Uhr die Bearbeitungszeit herunter, hier von 30 Minuten aus.
Sachverhalt und Fallfrage
Beides in eigenen Karten. Die Fallfrage zählt deine Wörter mit, „Hinweise zeigen“ klappt die Hinweise auf. Markieren geht im Sachverhalt wie im eigenen Text.
Schreibfeld und Abgabe
Hier entsteht das Gutachten, mit denselben Werkzeugen wie oben. Mit „Feedback einfordern“ gibst du ab; die Korrektur läuft dann sofort an.

Eine Lerneinheit, vier Schritte

Die Lerneinheit ist das größere Format. Am Ende steht eine volle Klausur, davor liegen drei Übungsmodule, die denselben Stoff auf anderem Weg abfragen. Wie lang die Klausur ist, hängt an der Einheit selbst und nicht an einer Einstellung: es gibt fünf Stufen, von einer Stunde bis zu fünf. Mit der Stufe wächst auch der Umfang der Vorbereitung.

Klausur Einheiten Vorbereitung je Einheit
Quiz Matching Lücken­text
60 Minuten20910101
90 Minuten14915152
120 Minuten14920203
180 Minuten14825254
300 Minuten14830305
zusammen80315.44515.4452.286

Die drei rechten Spalten zählen, was eine Einheit dieser Stufe mitbringt; die Summenzeile zählt, was dadurch insgesamt im Bestand liegt. Alle 803 Einheiten haben alle drei Module, keine fehlt. Die Aufnahmen unten stammen aus einer Einheit der ersten Stufe zum Betrug nach § 263 StGB, also aus der Zeile mit 60 Minuten.

Die Vorbereitungsauswahl vor der Klausur: die Überschrift Möchtest du dich
                  vorbereiten, darunter der Hinweis, dass ohne Auswahl direkt die Klausur
                  beginnt, dann drei Zeilen mit Schaltern für Quiz, Matching und Lückentext,
                  von denen Quiz eingeschaltet ist, und unten der Knopf Klausur starten.
Der Schalter für Quiz ist hier umgelegt, die beiden anderen stehen so, wie die Auswahl beginnt: aus.

Vor dem Start

Vor dem Start fragt die Anwendung, ob du üben willst. Die Module sind einzeln zuschaltbar, keines ist vorausgewählt, und wer nichts auswählt, landet direkt in der Klausur. Welche Module du nimmst, ist deine Entscheidung; eine Empfehlung dazu gibt die Anwendung nicht.

Nach der Auswahl steht die Schrittleiste oben. Sie zeigt alle Schritte des Laufs, der aktuelle ist hervorgehoben, und über „Zurück“ und „Überspringen“ lässt sich jeder Übungsschritt verlassen. Nur die Klausur nicht: sobald sie bewertet ist, verschwindet der Weg zurück, sonst wäre die Bewertung nachträglich veränderbar.

Der Quiz-Schritt: oben die Schrittleiste mit Quiz, Matching, Lückentext und
                  Klausur, rechts der Knopf Überspringen. Darunter Frage 1 von 10 mit
                  Fortschrittspunkten und eine Karte mit einer Aussage zum Irrtum nach
                  § 263 StGB. Die Antwort Richtig ist grün markiert und mit einem Haken
                  versehen, darunter steht die Erklärung, unten rechts der Knopf
                  Nächste Frage.
Die Frage stammt aus dem Bestand, die Antwort wurde für die Aufnahme angeklickt.

Quiz

Zehn Aussagen, jede richtig oder falsch. Nach der Antwort steht die Begründung darunter, auch wenn du richtig lagst.

Der Matching-Schritt: oben dieselbe Schrittleiste, jetzt mit Matching
                  hervorgehoben, daneben die Knöpfe Zurück und Überspringen. Darunter Frage 1
                  von 10 und eine Karte mit der Frage nach dem Prinzip der Stoffgleichheit,
                  darunter vier Antwortmöglichkeiten A bis D, noch keine ausgewählt.
Unbeantwortet, so wie die Frage beim Aufschlagen aussieht. „Nächste Frage“ bleibt blass, bis eine Antwort steht.

Matching

Ebenfalls zehn Fragen, hier mit vier Antwortmöglichkeiten. Die Reihenfolge der Antworten wechselt bei jedem Durchgang, damit man sich nicht die Position statt der Sache merkt.

Der Lückentext-Schritt: oben die Schrittleiste mit Lückentext hervorgehoben.
                  Darunter Lückentext 1 von 1 und eine Karte mit einem Fließtext zum Tatbestand
                  des Betruges, in dem acht Auswahlfelder mit der Aufschrift Bitte wählen
                  stehen. Unten rechts der noch blasse Knopf Prüfen.
Der Text ist wörtlich übernommen, ausgefüllt wurde nichts. Geprüft wird erst, wenn alle Lücken belegt sind.

Lückentext

Ein zusammenhängender Prüfungstext mit Lücken, für jede Lücke eine Auswahl. Der Text in der Aufnahme hat acht davon; auf dieser Stufe liegen die Texte zwischen sechs und zwölf Lücken. Was mit der Stufe wächst, ist die Zahl der Texte: auf der letzten sind es fünf.

Danach kommt die Klausur. Sie sieht aus wie der Minifall weiter oben, nur mit der Bearbeitungszeit der jeweiligen Stufe, und wird nach denselben Kriterien bewertet.

Ein Prüfungsschema

Schemata sind zum Aufbauen da, nicht zum Auswendiglernen. Jedes beginnt mit dem Obersatz und ist bis in die Unterebenen gegliedert; hinter jedem Punkt steht ein Satz, der ihn erklärt. Das folgende Schema ist eines von 500 und hier vollständig wiedergegeben.

Kaufvertrag Zivilrecht Schuldrecht Besonderer Teil – Vertragstypen § 433 BGB

Obersatz

Anspruch des Käufers gegen den Verkäufer auf Übereignung und Übergabe der Kaufsache bzw. Anspruch des Verkäufers gegen den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises und Abnahme aus § 433 BGB

  • I.Wirksamer Kaufvertrag
    • 1.Angebot (§ 145 BGB) Empfangsbedürftige Willenserklärung, die alle wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii) enthält und auf Vertragsschluss gerichtet ist; beim Kaufvertrag mindestens Kaufsache und Kaufpreis.
    • 2.Annahme (§ 147 BGB) Vorbehaltlose, inhaltlich übereinstimmende Willenserklärung des Empfängers; Abweichungen gelten als neues Angebot (§ 150 II BGB).
    • 3.Wirksamkeit der Willenserklärungen
      • a.Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff. BGB) Volle Geschäftsfähigkeit ab 18 Jahren; beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger (§§ 106 ff. BGB) führt zur Schwebewirksamkeit, sofern der Vertrag nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist (§ 107 BGB).
      • b.Keine Anfechtung (§§ 119 ff. BGB) Wirksame Anfechtung vernichtet die Willenserklärung ex tunc (§ 142 I BGB); Anfechtungsgründe: Irrtum (§ 119 BGB), arglistige Täuschung/Drohung (§ 123 BGB).
      • c.Kein Verstoß gegen Verbotsgesetz oder gute Sitten (§§ 134, 138 BGB) Gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) oder Sittenwidrigkeit/Wucher (§ 138 BGB) führen zur Nichtigkeit des Vertrags.
    • 4.Formwirksamkeit Grundsätzlich formfrei; Ausnahme: Grundstückskaufvertrag bedarf notarieller Beurkundung (§ 311b I BGB).
  • II.Hauptpflichten des Verkäufers (§ 433 I BGB)
    • 1.Pflicht zur Übergabe der Kaufsache (§ 433 I 1 BGB) Übergabe meint die Verschaffung des unmittelbaren Besitzes (§ 854 BGB) an der Kaufsache.
    • 2.Pflicht zur Verschaffung des Eigentums (§ 433 I 1 BGB) Der Verkäufer muss dem Käufer das Eigentum an der Sache verschaffen; bei beweglichen Sachen durch Einigung und Übergabe (§ 929 S. 1 BGB), bei Grundstücken durch Auflassung und Eintragung (§ 925 BGB i.V.m. § 873 BGB).
    • 3.Pflicht zur Lieferung frei von Sach- und Rechtsmängeln (§ 433 I 2 BGB)
      • a.Freiheit von Sachmängeln (§ 434 BGB) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat; fehlt eine Vereinbarung, ist auf die vertraglich vorausgesetzte, hilfsweise auf die gewöhnliche Verwendung abzustellen.
      • b.Freiheit von Rechtsmängeln (§ 435 BGB) Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn Dritte in Bezug auf die Sache Rechte geltend machen können, die der Käufer nicht übernehmen muss.
  • III.Hauptpflichten des Käufers (§ 433 II BGB)
    • 1.Pflicht zur Zahlung des Kaufpreises (§ 433 II BGB) Der Käufer schuldet den vereinbarten Kaufpreis in Geld; Fälligkeit richtet sich nach §§ 433 II, 271 BGB.
    • 2.Pflicht zur Abnahme der Kaufsache (§ 433 II BGB) Abnahme meint die tatsächliche Entgegennahme der Kaufsache sowie die Billigung als vertragsgemäße Leistung; sie ist Nebenpflicht mit Gläubigermitwirkungscharakter, aber zugleich eigenständige Vertragspflicht.
  • IV.Kein Erlöschen des Anspruchs
    • 1.Erfüllung (§ 362 BGB) Der Anspruch erlischt, wenn die geschuldete Leistung bewirkt wird.
    • 2.Sonstige Erlöschensgründe Aufrechnung (§ 387 BGB), Erlass (§ 397 BGB), Rücktritt (§§ 346 ff. BGB), Unmöglichkeit (§ 275 BGB).
  • V.Durchsetzbarkeit des Anspruchs
    • 1.Keine Verjährung (§§ 195, 438 BGB) Regelverjährung drei Jahre (§ 195 BGB); für Mängelansprüche gilt § 438 BGB (zwei Jahre bei beweglichen Sachen, fünf Jahre bei Bauwerken).
    • 2.Kein Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners Z.B. Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) oder Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB).

Karteikarten

Zu jedem Unterpunkt gehört ein kuratierter Stapel mit rund 30 Karten. Du tippst oder sprichst deine Antwort, und sie wird bewertet, statt dass du selbst entscheidest, ob du es gewusst hast. Jede Karte trägt ihre Normen und ein Stichwort, unter dem sie geprüft wird.

Der Kartenlauf: oben die Schrittleiste Karteikarten, darunter Karte 1 von 30 mit
                  Fortschrittsbalken. Die Karte zeigt die Frage und darunter die aufgedeckte
                  Rückseite mit der Antwort zu § 162 LVwG SH. Unten ein Eingabefeld mit Mikrofon-
                  und Absendeknopf, daneben ein Knopf zum Deaktivieren der Karte und der noch
                  blasse Knopf Nächste Karte.
Die Rückseite bleibt verdeckt, bis du geantwortet hast oder sie aufdeckst; hier ist sie aufgedeckt. „Nächste Karte“ ist deshalb blass: der Knopf wird erst aktiv, wenn die Karte beantwortet ist.

Landesrecht in der Fassung deines Bundeslands

Der Stapel zeigt nebenbei den Bundeslandbezug: Polizeirecht ist Landesrecht, und wer Schleswig-Holstein hinterlegt hat, bekommt die Fassung nach dem LVwG SH statt aller sechzehn Landesgesetze.

Antworten geht getippt oder gesprochen, über das Mikrofon neben dem Eingabefeld. Bewertet wird deine Antwort, nicht deine Selbsteinschätzung.

Definitionen

Zum Nachschlagen während der Bearbeitung, jeweils mit Norm und Rechtsgebiet. Drei von 3.968, eine aus jedem Rechtsgebiet, im Wortlaut des Bestands.

Zivilrecht · § 328 BGB

Vertrag zugunsten Dritter

Ein Vertrag zugunsten Dritter liegt vor, wenn die Vertragsparteien (Versprechender und Versprechensempfänger) vereinbaren, dass ein am Vertragsschluss nicht beteiligter Dritter unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung vom Versprechenden zu fordern.

Strafrecht · § 24 II StGB

Rücktritt des Mittäters

Der Rücktritt des Mittäters (§ 24 II StGB) setzt voraus, dass der Zurücktretende freiwillig die Vollendung der Tat verhindert; wird die Tat ohne sein Zutun nicht vollendet oder unabhängig von seinem früheren Tatbeitrag begangen, genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, die Vollendung zu verhindern.

Öffentliches Recht

§ 116 SGB X

Nach § 116 SGB X geht ein Schadensersatzanspruch des Verletzten gegen einen Dritten kraft Gesetzes auf den Sozialversicherungsträger über, soweit dieser aufgrund des schädigenden Ereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat und diese Leistungen zeitlich und sachlich kongruent mit dem Schadensersatzanspruch sind.

Wie ein Votum aufgebaut ist

Das folgende Votum ist echt. Es stammt aus einem Testlauf im August, der nach knapp einer halben Minute abgegeben wurde: 4 von 18 Punkten. Als Aushängeschild taugt es nicht, als Beispiel schon, denn es zeigt den Aufbau mit echtem Inhalt und nebenbei, wie streng bewertet wird.

Die Auswertung: oben die Zeile 4 Punkte, Ausreichend. Darunter die Karte
                      Gesamturteil mit einer Überschrift und acht Absätzen Fließtext, die den Fall
                      Absatz für Absatz durchgehen. Darunter die Karte Kriterien mit den Kompetenzen
                      Aufbau, Ergebnis, Normwahl, Definition, Subsumtion, Streitstand, Argumentation
                      und Problemfinden, jede mit einem Niveau rechts oben und darunter Stärken mit
                      Pluszeichen und Schwächen mit Minuszeichen, jeweils mit Bezug auf die
                      Bearbeitung. Ganze Auswertung aufklappenAuswertung einklappen
Der Rückmeldeblock in voller Länge, ungekürzt: Punktzahl und Notenstufe, das Gesamturteil über acht Absätze und die Kriterien mit allen acht Kompetenzen. Darunter stellt die Anwendung noch die eigene Bearbeitung neben die Lösungsskizze; das fehlt hier, weil die Skizze hinter die Abgabe gehört.
Punktzahl und Notenstufe
Auf der 18-Punkte-Skala, mit der amtlichen Notenstufe dazu. Ab 4 Punkten gilt ein Fall als bestanden, beim Minifall wie bei der Klausur.
Gesamturteil
Eine Überschrift und darunter sechs bis zwölf Absätze zusammenhängender Text: was die Bearbeitung getragen hat und woran es lag. Eine auffällig kurze Schreibzeit wird dabei benannt.
Kriterien
Acht Kompetenzen: Aufbau, Ergebnis, Normwahl, Definition, Subsumtion, Streitstand, Argumentation, Problemfinden. Zu jeder stehen Stärken mit Plus und Schwächen mit Minus, jeweils mit Bezug auf deinen Text.
Die drei Niveaus
Stark, solide oder schwach, und das ergibt sich aus der Bilanz: mehr Stärken als Schwächen heißt stark, mehr Schwächen heißt schwach, Gleichstand heißt solide.

Wie viel davon es gibt

803
Lerneinheiten mit voller Klausur
1.072
Minifälle
500
Prüfungsschemata
3.968
Definitionen
214
Skripte und ebenso viele Kartenstapel

Die Lerneinheiten verteilen sich auf fünf Stufen mit 60, 90, 120, 180 und 300 Minuten Bearbeitungszeit, die Kartenstapel haben je rund 30 Karten. Alles in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht, gegliedert nach Hauptpunkt und Unterpunkt. Was du davon in welcher Reihenfolge bearbeitest, entscheidest du.

Gezählt am 25. August 2026. Die Auszüge sind unverändert übernommen.

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